12.03.2025
EU konsultiert über Dekarbonisierung, Unterstützung für saubere Technologie

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu Updates ihrer Beihilferechtsvorschriften eröffnet, die darauf abzielen, den vorgeschlagenen sauberen Industrie-Deal des Blocks zu berücksichtigen – der darauf ausgelegt ist, die Dekarbonisierung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Kommission strebt an, die Regeln im Juni zu veröffentlichen, nachdem sie Rückmeldungen von den EU-Staaten erhalten hat. Die aktualisierten Beihilferechtsvorschriften würden dann darauf anzuwenden sein, wie die Kommission über die Finanzierung von Projekten durch die EU-Staaten bis Ende 2030 entscheidet. Der Entwurf sieht vereinfachte Ausschreibungsverfahren der Mitgliedstaaten für erneuerbare Energien und Energiespeicherung vor. Die Kommission weist ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Beihilfen ohne Ausschreibung für weniger ausgereifte Technologien wie erneuerbaren Wasserstoff zu gewähren.
Es würde auch mehr Flexibilität für EU-Staaten geben, die die industrielle Dekarbonisierung unterstützen, mit der Wahl zwischen ausschreibungspflichtigen Programmen, direkter Unterstützung und neuen Grenzen für sehr große Projekte. Die Kommission listet Batterien, Solarpanels, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und die Nutzung und Speicherung von Kohlenstoff unter den sauberen Technologien auf, die unterstützt werden können, sowie deren Schlüsselkomponenten und kritische Rohstoffe. Beamte weisen auf die Möglichkeit hin, dass EU-Länder private Investitionen weniger risikobehaftet machen.
Die Regeln würden, wenn sie angenommen werden, auch Investitionen in die Speicherung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs), Bio-Kraftstoffen, Bioliquiden, Biogas, Biomethan und Biomasse-Kraftstoffen ermöglichen, solange sie mindestens 75 % ihres Inhalts aus einer direkt verbundenen und verwandten Produktionsstätte beziehen. Beihilfen können nur für die Produktion von Bio-Kraftstoffen, Biogas und Biomasse gewährt werden, wenn sie mit der Richtlinie für erneuerbare Energien des Blocks übereinstimmen.
Während die Regeln für Bio-Kraftstoffe nicht neu sind, spiegeln sie doch den breiteren Umfang der nun von der Kommission vorgesehenen Beihilfen wider. Und Beamte sagen, die Regeln ermöglichen es Projekten in der EU, von einem Mitgliedstaat Unterstützung zu erhalten, wenn ein vergleichbares Projekt in einem Drittland Beihilfe erhalten würde.
Die Kommission veröffentlichte ihren vorgeschlagenen sauberen Industrie-Deal Ende Februar. Der Deal zielt auf eine Vereinfachung der Regeln ab, um es den Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen, die industrielle Dekarbonisierung, den Ausbau erneuerbarer Energien, die Herstellung sauberer Technologien und die Entlastung privater Investitionen zu unterstützen. Die heutige Konsultation läuft bis zum 25. April.
Die Kommission strebt an, die Regeln im Juni zu veröffentlichen, nachdem sie Rückmeldungen von den EU-Staaten erhalten hat. Die aktualisierten Beihilferechtsvorschriften würden dann darauf anzuwenden sein, wie die Kommission über die Finanzierung von Projekten durch die EU-Staaten bis Ende 2030 entscheidet. Der Entwurf sieht vereinfachte Ausschreibungsverfahren der Mitgliedstaaten für erneuerbare Energien und Energiespeicherung vor. Die Kommission weist ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Beihilfen ohne Ausschreibung für weniger ausgereifte Technologien wie erneuerbaren Wasserstoff zu gewähren.
Es würde auch mehr Flexibilität für EU-Staaten geben, die die industrielle Dekarbonisierung unterstützen, mit der Wahl zwischen ausschreibungspflichtigen Programmen, direkter Unterstützung und neuen Grenzen für sehr große Projekte. Die Kommission listet Batterien, Solarpanels, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und die Nutzung und Speicherung von Kohlenstoff unter den sauberen Technologien auf, die unterstützt werden können, sowie deren Schlüsselkomponenten und kritische Rohstoffe. Beamte weisen auf die Möglichkeit hin, dass EU-Länder private Investitionen weniger risikobehaftet machen.
Die Regeln würden, wenn sie angenommen werden, auch Investitionen in die Speicherung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs), Bio-Kraftstoffen, Bioliquiden, Biogas, Biomethan und Biomasse-Kraftstoffen ermöglichen, solange sie mindestens 75 % ihres Inhalts aus einer direkt verbundenen und verwandten Produktionsstätte beziehen. Beihilfen können nur für die Produktion von Bio-Kraftstoffen, Biogas und Biomasse gewährt werden, wenn sie mit der Richtlinie für erneuerbare Energien des Blocks übereinstimmen.
Während die Regeln für Bio-Kraftstoffe nicht neu sind, spiegeln sie doch den breiteren Umfang der nun von der Kommission vorgesehenen Beihilfen wider. Und Beamte sagen, die Regeln ermöglichen es Projekten in der EU, von einem Mitgliedstaat Unterstützung zu erhalten, wenn ein vergleichbares Projekt in einem Drittland Beihilfe erhalten würde.
Die Kommission veröffentlichte ihren vorgeschlagenen sauberen Industrie-Deal Ende Februar. Der Deal zielt auf eine Vereinfachung der Regeln ab, um es den Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen, die industrielle Dekarbonisierung, den Ausbau erneuerbarer Energien, die Herstellung sauberer Technologien und die Entlastung privater Investitionen zu unterstützen. Die heutige Konsultation läuft bis zum 25. April.